Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Unsere Angebote erfolgen auf Basis der uns vom Verkäufer/Vermieter bzw. berechtigten Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung der angebotenen Objekte bleiben vorbehalten. ​

2. Weitergabe von Informationen

Sämtliche Offerten und sonstige Informationen der ZEISING REAL ESTATE IMMOBILIEN sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte ohne unsere Zustimmung, haftet der Angebotsempfänger gegenüber ZEISING REAL ESTATE IMMOBILIEN für die volle Provision, wenn ein Vertrag zustande kommt.

​3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grund unseres Nachweises bzw. und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag hinsichtlich des von uns benannten Objektes oder des von uns benannten Vermieters, Eigentümers, Vermieter- bzw. Eigentümervertreters und/oder Verkäufers zustande gekommen ist. Es genügt in diesem Zusammenhang auch Mitursächlichkeit. Die Provision steht uns auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt und der erstrebte wirtschaftliche Erfolg durch den Hauptvertrag eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt des Vertragspartners zustande kommt. Gleiches gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ein abgeschlossener Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt, sowie wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. und/oder nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommen (Folgegeschäfte).

4. Provisionssätze

Die folgenden Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle (Abschluss des Hauptvertrages) von Ihnen an die ZEISING REAL ESTATE IMMOBILIEN zu zahlen - sofern nichts anderes im Angebot vermerkt ist.

4.1 Vermietung/Verpachtung

Bei Abschluss eines Miet- bzw. Pachtvertrages zahlen Sie als Mieter/Pächter an uns eine Provision in Höhe von 3 Brutto-Monatsmieten (Brutto-Miete = Netto-Miete + Nebenkosten (Heiz- und Betriebskosten)) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer – unabhängig von der Miet-/Pachtvertragslaufzeit. Bei Staffelmietverträgen wird die durchschnittliche Brutto-Monatsmiete über die fest vereinbarte Vertragslaufzeit ohne Berücksichtigung etwaiger mietfreier Zeiten oder sonstiger finanzieller Beiträge des Vermieters zugrunde gelegt.

4.2 Kauf

Bei Grundstückskäufen erhalten wir von Ihnen als Käufer von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen eine Provision in Höhe von 5 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.3 Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten erhalten wir von Ihnen als Erwerber eine Provision in Höhe von 5 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vertragswert (Vertragswert = Grundstückswert + Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude).

4.4 Erbbaurecht

Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten erhalten wir von Ihnen als Erbbaurechtserwerber eine Provision in Höhe von 5 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Gesamtwert (Gesamtwert = Grundstückswert + Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude).

4.5 Vermietung von Wohnraum

Bei Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum zahlen Sie als Mieter an uns eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages. Bei Staffelmietverträgen wird die durchschnittliche Netto-Monatsmiete über die fest vereinbarte Vertragslaufzeit ohne Berücksichtigung etwaiger mietfreier Zeiten oder sonstiger finanzieller Beiträge des Vermieters zugrunde gelegt.

5. Fälligkeit

Unser Provisionsanspruch ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient, fällig und ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung an uns zu zahlen. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz fällig. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so verpflichten Sie sich hiermit, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen und uns auf erstes Verlangen hin eine einfache Vertragsabschrift zu überlassen.

6. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

7. Haftungsausschluss

Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder die Vollständigkeit bei den von uns gemachten Angaben schließen wir aus, da wir diese Informationen von Dritten, insbesondere Vermietern, Verkäufern oder deren Vertretern erhalten. In jedem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Anspruchsentstehung spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

8. Teilunwirksamkeit

Für den Fall, dass einzelne Teile unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder unwirksam werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle eventuell unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

9. Provisionsfreie Angebote für den Mieter/für den Käufer

Für den Fall, dass wir Ihnen Objekte anbieten mit dem Hinweis „provisionsfrei für den Mieter“ bzw. „provisionsfrei für den Käufer“ werden wir im Erfolgsfall im Innenverhältnis vom Vermieter bzw. Verkäufer für unsere Dienstleistungen honoriert. Bei Mietangeboten ist die Voraussetzung der Übernahme unseres Honorars durch den Vermieter der Abschluss eines Mietvertrages mit einer festen Laufzeit von mindestens 5 Jahren. Bei kürzeren Laufzeiten werden wir entsprechend anteilig vom Vermieter bezahlt, so dass die Differenz auf 3 Brutto-Monatsmieten (siehe Absatz 4.1) vom Mieter an uns zu zahlen ist. Bei Verkaufsangeboten werden wir grundsätzlich bei „provisionsfreien Angeboten für den Käufer" vom Verkäufer honoriert.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist für Vollkaufleute Nürnberg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Unsere Angebote erfolgen auf Basis der uns vom Verkäufer/Vermieter bzw. berechtigten Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung der angebotenen Objekte bleiben vorbehalten. ​

2. Weitergabe von Informationen

Sämtliche Offerten und sonstige Informationen der ZEISING REAL ESTATE IMMOBILIEN sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ohne unsere Zustimmung, haftet der Angebotsempfänger gegenüber ZEISING REAL ESTATE IMMOBILIEN für die volle Provision, wenn ein Vertrag zustande kommt.

​3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grund unseres Nachweises bzw. und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag hinsichtlich des von uns benannten Objektes oder des von uns benannten Vermieters, Eigentümers, Vermieter- bzw. Eigentümervertreters und/oder Verkäufers zustande gekommen ist. Es genügt in diesem Zusammenhang auch Mitursächlichkeit. Die Provision steht uns auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt und der erstrebte wirtschaftliche Erfolg durch den Hauptvertrag eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt des Vertragspartners zustande kommt. Gleiches gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ein abgeschlossener Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt, sowie wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. und/oder nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommen (Folgegeschäfte).

4. Provisionssätze

Die folgenden Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle (Abschluss des Hauptvertrages) von Ihnen an die ZEISING REAL ESTATE IMMOBILIEN zu zahlen – sofern nichts anderes im Angebot vermerkt ist.

4.1 Vermietung/Verpachtung

Bei Abschluss eines Miet- bzw. Pachtvertrages zahlen Sie als Mieter/Pächter an uns eine Provision in Höhe von 3 Brutto-Monatsmieten (Brutto-Miete = Netto-Miete + Nebenkosten (Heiz- und Betriebskosten)) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer – unabhängig von der Miet-/Pachtvertragslaufzeit. Bei Staffelmietverträgen wird die durchschnittliche Brutto-Monatsmiete über die fest vereinbarte Vertragslaufzeit ohne Berücksichtigung etwaiger mietfreier Zeiten oder sonstiger finanzieller Beiträge des Vermieters zugrunde gelegt.

4.2 Kauf

Bei Grundstückskäufen erhalten wir von Ihnen als Käufer von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen eine Provision in Höhe von 5 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.3 Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten erhalten wir von Ihnen als Erwerber eine Provision in Höhe von 5 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vertragswert (Vertragswert = Grundstückswert + Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude).

4.4 Erbbaurecht

Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten erhalten wir von Ihnen als Erbbaurechtserwerber eine Provision in Höhe von 5 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Gesamtwert (Gesamtwert = Grundstückswert + Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude).

4.5 Vermietung von Wohnraum

Bei Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum zahlen Sie als Mieter an uns eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages. Bei Staffelmietverträgen wird die durchschnittliche Netto-Monatsmiete über die fest vereinbarte Vertragslaufzeit ohne Berücksichtigung etwaiger mietfreier Zeiten oder sonstiger finanzieller Beiträge des Vermieters zugrunde gelegt.

5. Fälligkeit

Unser Provisionsanspruch ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient, fällig und ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung an uns zu zahlen. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz fällig. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so verpflichten Sie sich hiermit, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen und uns auf erstes Verlangen hin eine einfache Vertragsabschrift zu überlassen.

6. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

7. Haftungsausschluss

Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder die Vollständigkeit bei den von uns gemachten Angaben schließen wir aus, da wir diese Informationen von Dritten, insbesondere Vermietern, Verkäufern oder deren Vertretern erhalten. In jedem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Anspruchsentstehung spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

8. Teilunwirksamkeit

Für den Fall, dass einzelne Teile unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder unwirksam werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle eventuell unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

9. Provisionsfreie Angebote für den Mieter/für den Käufer

Für den Fall, dass wir Ihnen Objekte anbieten mit dem Hinweis „provisionsfrei für den Mieter“ bzw. „provisionsfrei für den Käufer“ werden wir im Erfolgsfall im Innenverhältnis vom Vermieter bzw. Verkäufer für unsere Dienstleistungen honoriert. Bei Mietangeboten ist die Voraussetzung der Übernahme unseres Honorars durch den Vermieter der Abschluss eines Mietvertrages mit einer festen Laufzeit von mindestens 5 Jahren. Bei kürzeren Laufzeiten werden wir entsprechend anteilig vom Vermieter bezahlt, so dass die Differenz auf 3 Brutto-Monatsmieten (siehe Absatz 4.1) vom Mieter an uns zu zahlen ist. Bei Verkaufsangeboten werden wir grundsätzlich bei „provisionsfreien Angeboten für den Käufer” vom Verkäufer honoriert.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist für Vollkaufleute Nürnberg.