Das neue Maklergesetz
Provisionsaufteilung wird neu geregelt
Die Regelungen des neuen Maklergesetzes im Überblick:
- – Nach § 656a BGB bedarf die Beauftragung des Maklers der Textform (schriftlicher Maklervertrag).
- – Gemäß § 656b BGB gelten die genannten Regelungen nur für Verbraucher (private Käufer).
- – Der Lohnanspruch des Maklers kann bei Beauftragung durch zwei Parteien nur zu gleichen Teilen von beiden Parteien erfüllt werden (§ 656c BGB).
- – Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese mindestens 50 % der Maklercourtage bei Erbringung des Vertragsgegenstands leisten.
Welche Vorteile bringt das neue Maklergesetz für Eigentümer & Käufer?
Auf den ersten Blick scheint die Novellierung nur Vorteile für Käufer zu bringen, die fortan nicht mehr die gesamten Maklerkosten tragen müssen – sofern dies so vereinbart wurde. Vorteile bringt das neue Maklergesetz aber auch für Verkäufer – beziehungsweise für alle Beteiligten. Durch neue Kostenverteilung haben Eigentümer und Käufer Interesse daran, dass der Verkauf durch professionelle Makler organisiert wird. Langfristig führt die Gesetzesänderung daher zu einer weiteren Professionalisierung der Maklerbranche, sodass unseriöse Dienstleister, die unentgeltlich tätig sind, sich nicht länger am Markt halten können.
Haben Sie weitere Fragen zum neuen Maklergesetz, kontaktieren Sie uns gerne persönlich per Telefon oder E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
REINER ZEISING
Geschäftsführung
Tel: 09120 / 18 27 27
info@zeising-immobilien.de
MARION ZEISING
Office Management
Tel: 09120 / 18 27 27
m.zeising@zeising-immobilien.de