bundesweite Regelung zur Maklerprovision

Das neue Maklergesetz

Wir von ZEISING Immobilien setzen auf Transparenz und Aktualität. Daher ist es uns ein großes Anliegen unsere Kunden über alle Regelungen und Änderungen bezüglich unseres Tätigkeitsgebiets frühestmöglich und umfassend zu informieren. Eine der jüngsten Gesetzesanpassungen im Immobilienbereich betrifft die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf.

Provisionsaufteilung wird neu geregelt

Beim Kauf von Immobilien konnten die Vertragsparteien bislang die Verteilung der Maklerprovision individuell verhandeln. Auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde, trugen in der Regel die Käufer die Kosten der Courtage bei erfolgreicher Vermittlung. Zum 23. Dezember 2020 trat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufvertragen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft und reformierte damit die Verteilung der Maklerprovision. Ziel des Gesetzes ist die Entlastung privater Käufer bei den Kaufnebenkosten. Seither zahlt jene Vertragspartei, die den Makler beauftragt, paritätisch 50 % der Maklerprovision. Diese Regelung gilt bundesweit für alle Immobilienkäufe, die von nicht gewerblichen Käufern getätigt werden. Ähnliches gilt für den Fall, dass der Makler von beiden Vertragsparteien beauftragt wurde. Auch dann kann er die Provision nur zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer verlangen. Die Gesetzesreform umfasst ausschließlich den privaten Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Die neue Verteilung betrifft daher nicht den Kauf von Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.

Die Regelungen des neuen Maklergesetzes im Überblick:
  • – Nach § 656a BGB bedarf die Beauftragung des Maklers der Textform (schriftlicher Maklervertrag).
  • – Gemäß § 656b BGB gelten die genannten Regelungen nur für Verbraucher (private Käufer).
  • – Der Lohnanspruch des Maklers kann bei Beauftragung durch zwei Parteien nur zu gleichen Teilen von beiden Parteien erfüllt werden (§ 656c BGB).
  • – Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese mindestens 50 % der Maklercourtage bei Erbringung des Vertragsgegenstands leisten.
Wir klären auf

Welche Vorteile bringt das neue Maklergesetz für Eigentümer & Käufer?

Auf den ersten Blick scheint die Novellierung nur Vorteile für Käufer zu bringen, die fortan nicht mehr die gesamten Maklerkosten tragen müssen – sofern dies so vereinbart wurde. Vorteile bringt das neue Maklergesetz aber auch für Verkäufer – beziehungsweise für alle Beteiligten. Durch neue Kostenverteilung haben Eigentümer und Käufer Interesse daran, dass der Verkauf durch professionelle Makler organisiert wird. Langfristig führt die Gesetzesänderung daher zu einer weiteren Professionalisierung der Maklerbranche, sodass unseriöse Dienstleister, die unentgeltlich tätig sind, sich nicht länger am Markt halten können.

Haben Sie weitere Fragen zum neuen Maklergesetz, kontaktieren Sie uns gerne persönlich per Telefon oder E-Mail.

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